Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alpha Talent Management

§ 1 Allgemeines und Vertragsbedingungen

Alpha Talent Management (im Folgenden Alphatalentmgmt) stellt Modelle zur Verfügung, die Kunden für Werbeshootings, Veranstaltungen und andere Projekte buchen können.

Die zwischen Alphatalentmgmt und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie Alphatalentmgmt schriftlich anerkennt.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform.

Alphatalentmgmt behält sich vor, ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und neue Verträge unter der Geltung der neuen Bedingungen abzuschließen.

§ 2 Vertragsangebot und Vertragsschluss

Alphatalentmgmt stellt das Modell ausschließlich über ihre Website www.Alphatalentmgmt.com zur Verfügung. Kunden haben die Möglichkeit, Alphatalentmgmt Buchungsanfragen für die auf www.Alphatalentmgmt.com registrierten Modelle zu stellen.

Der Kunde erhält eine E-Mail von Alphatalentmgmt, die einen Hyperlink beinhaltet. Die unter dem Hyperlink abrufbaren Modelle inklusive deren Stundensätze sowie voraussichtlichen Gesamtkosten stellen ein verbindliches Vertragsangebot für die Buchung des jeweiligen Modells von Alphatalentmgmt an den Kunden dar. Das Angebot ist bis zu einem in der E-Mail genannten Zeitpunkt befristet. Die Auswahl eines Modells oder mehrerer Modelle erklärt die verbindliche Annahme und somit Buchung des Angebots seitens des Kunden. 

Unmittelbar nach Annahme erteilt Alphatalentmgmt dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung, aus der sich die konkreten Einzelheiten des jeweiligen Auftrags ergeben. 
Alphatalentmgmt behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder abgeändert zu bestätigen. Geänderte Auftragsbestätigungen der Alphatalentmgmt ersetzen einen Auftrag des Kunden, wenn nicht binnen zwei Tagen schriftlich widersprochen wird.

§ 3 Pflichten von Alphatalentmgmt

Eine entsprechende allgemeine Vorbereitung und Einweisung auf das bevorstehende Projekt erfolgt durch Alphatalentmgmt. 

§ 4 Pflichten des Kunden

Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Kunde Pflichten entsprechend der vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und Alphatalentmgmt wahrzunehmen.

§ 5 Haftung

Eine Haftung bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

Weitergehende Ansprüche des Kunden – entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden – gegenüber Alphatalentmgmt sind ausgeschlossen. 

Alphatalentmgmt haftet insbesondere nicht für Leistungsunterbrechungen oder Leistungsverzögerungen wegen höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die die vertragliche Leistung zeitweise oder auf Dauer unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

§ 6 Bereitstellung von Modellersatz 

Fällt ein Model krankheitsbedingt aus oder erscheint aus anderen Gründen nicht zum gebuchten Auftrag, kann Alphatalentmgmt  innerhalb 24 Stunden dem Auftraggeber ohne Berechnung weiterer Kosten ein gleichwertiges Modell bereitstellen.

§ 7 Übernahme eines Modells 

Dem Kunden ist es grundsätzlich gestattet, die Buchung eines Modells direkt und nicht über Alphatalentmgmt vorzunehmen.

Der Kunde ist verpflichtet, Alphatalentmgmt eine direkte Buchung vor Vertragsschluss mit dem entsprechenden Modell mitzuteilen. Im Fall einer Direktbuchung hat Alphatalentmgmt einen Anspruch gegen den Kunden in Höhe von 5.000  (fünftausend) Euro je Buchung bzw. Einzelfall. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 (zehntausend) Euro zu entrichten.

§ 8 Nutzungsrechte an Foto- und Videoaufnahmen von Modellen

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. 

(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit Alphatalentmgmt. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich. 

(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§ 9 Kürzung oder Stornierung eines Einsatzes

Der Kunde ist bei einem von ihm zu vertretenden Projektausfall zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Eine Kürzung der zuvor zwischen Alphatalentmgmt und dem Kunden vereinbarten Gesamtzahl von Arbeitsstunden des gebuchten Modells ist nicht zulässig.

Die Zurückweisung eines Modells durch den Kunden und eine damit verbundene Abstandnahme vom Vertrag ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB zulässig. Die Gründe für eine Zurückweisung sind Alphatalentmgmt schriftlich mitzuteilen. Im Fall einer unberechtigten Zurückweisung durch den Kunden fallen unabhängig Kosten in Höhe von 80 % der vereinbarten Gesamtstunden an. Diese Regelung findet auch bei einem vorzeitigen Abbruch der vereinbarten Gesamtstunden Anwendung.

§ 10 Abrechnung, Bewertungen, Eigenwerbung

Nach dem Einsatz des Modells erhält der Kunde eine E-Mail zu den von dem Modell angegebenen Arbeitsstunden zur Kontrolle. Für die Kontrolle der Arbeitsstunden hat der Kunde ab Zugang der Mitteilung von Alphatalentmgmt sieben Werktage Zeit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser sieben Werktage auf die Stundenfreigabe, gilt die abgerechnete Stundenanzahl als genehmigt. Eine nachträgliche Änderung der Arbeitsstunden ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. 

Nach Abschluss des Auftrags hat der Kunde die Möglichkeit, eine Bewertung über die Arbeitsleistung des Modells sowie den Service von Alphatalentmgmt abzugeben. Alphatalentmgmt ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Bewertungen inklusive dem Unternehmensnahmen und Logo des Kunden und dem Namen des direkten Ansprechpartners öffentlich auf der Website www.Alphatalentmgmt.com und deren Unterseiten anzuzeigen. Des Weiteren ist Alphatalentmgmt dazu berechtigt, das Logo des Kunden und die dazugehörige Bewertung sowohl digital als auch analog zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen. Diese Erlaubnis erlischt nach Ablauf von 5 Jahren nach der letzten Zusammenarbeit.

§ 11 Preise, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung von Leistungen der Alphatalentmgmt bestimmt sich nach den Preisangaben im jeweiligen Angebot. Bei Auftragserteilung ist Alphatalentmgmt nach eigenem Ermessen berechtigt, eine Anzahlung zu berechnen oder die Erbringung von Sicherheiten zur Auftragsdurchführung zu verlangen. Wird eine Anzahlung nicht fristgemäß bezahlt, ist Alphatalentmgmt berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Schadensersatzanspruch zu. Alphatalentmgmt behält den Anspruch auf die Anzahlung für die entstandenen Aufwendungen und die Buchung des Modells, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Alphatalentmgmt kein entsprechender Aufwand oder Schaden entstanden ist.

Interne Kosten (Porto, Kopien etc.) werden mit einer Büropauschale von täglich 40,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Modell in Rechnung gestellt. Weitergehende Kosten (bspw. Botenfahrten, Spesen, Fahrtkosten) werde gegen Nachweis auftragsgemäß abgerechnet.

Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich nach Abschluss des Projekts/Auftrags übersandt. Bei einem Auftrag, dessen Dauer sich auf einen längeren Zeitraum als zwei Monate erstreckt, erhält der Kunde monatlich eine Rechnung per E-Mail. Abrechnungsgrundlage sind die vom Kunden zu bestätigenden Stundenzettel des Modells und der bei der Buchung vereinbarte Stundenverrechnungs- oder Tagessatz.

Der fällige Betrag ist zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung. Nicht eingehaltene Zahlungstermine führen Verzug herbei, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Alphatalentmgmt ist im Verzugsfalle berechtigt, sämtliche Leistungen an den Kunden auch aus anderen Vertragsverhältnissen bis zur Ausgleichung fälliger Forderungen zurückzubehalten. Für Schäden aus der berechtigten Zurückbehaltung haftet Alphatalentmgmt gegenüber dem Kunden nicht. 

§ 12 Schutz personenbezogener Daten 

Sofern für die Absprache und erfolgreiche Durchführung eines Arbeitseinsatzes notwendig, ist es dem Kunden gestattet, die Sedcards, Telefonnummern und E-Mail-Adressen gebuchter Modell an die Teamleitung vor Ort des Arbeitseinsatzes weiterzugeben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die personenbezogenen Daten des Modells zu schützen, nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und nicht ohne rechtliche Grundlage über das Ende des Arbeitseinsatzes hinaus zu speichern.

§ 13 Geheimhaltung

Alphatalentmgmt, Modelle und Kunden verpflichten sich, alle sensiblen Informationen, die ihnen bei der Durchführung des Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Diese Geheimhaltungsvereinbarung bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

Alphatalentmgmt ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden. 

Diese AGB sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Leistungsbeziehung ergeben, ist Stuttgart.